Unfall – Was tun? Anzeige

Prüfer müssen Verbandkasten checken

Ein Verbandkasten gehört in jedes Auto. Wenn man Glück hat, muss man ihn nie benutzen, doch für den Fall der Fälle sollte er tipptopp sein. Doch kontrolliert überhaupt jemand, ob er vollständig ist?

Auch ein Verbandkasten hat ein Ablaufdatum. Das gilt laut dem Tüv-Verband für solche Dinge wie Verbandsmaterialien oder Kompressen. FOTO MARKUS SCHOLZ/DPA

Ein Verbandkasten ist Pf licht in jedem Auto, genauso wie das Warndreieck und die Warnwesten. Hinein gehört eine ganze Reihe von Dingen, etwa Wundschnellverbände, Kompressen, Schere und Einmalhandschuhe. Und künftig gehören wohl auch zwei Masken hinein. Einmal im Auto verstaut, gerät der Verbandkasten schnell in Vergessenheit. Gut, wenn kein Unfall passiert, bei dem man ihn braucht. Dennoch sollten Autofahrer im Blick haben, ob ihre Ausrüstung komplett ist. Spätestens bei der Hauptuntersuchung steht der Verbandkasten auf dem Prüfstand.Hält der Verbandkasten unbegrenzt, wenn er einmal vollständig ist?Nein. Es gibt ein Ablaufdatum auf dem Kasten und das gilt laut dem Tüv-Verband für solche Dinge wie Verbandsmaterialien oder Kompressen. Diese sind alle separat gekennzeichnet. „Eine Schere und andere Inhalte haben kein Verfallsdatum, sodass man grundsätzlich auch die einzelnen abgelaufenen Bestandteile austauschen könnte, bevor man den ganzen Verbandskasten entsorgt“, sagt der Fahrzeugtechnik-Experte des Tüv, Frank Schneider.

Wird der Verbandkasten auf jeden Fall bei der Hauptuntersuchung gecheckt?

Zur Pflichtuntersuchung gehört, dass die Prüfer kontrollieren, ob der Verbandkasten an Bord ist und ob der Inhalt der Norm entspricht. Zusätzlich kann laut der Prüforganisation Dekra als Ergänzungsuntersuchung auch der Zustand, also das Ablaufdatum, geprüft werden.

Fehlt der Verbandkasten, ist er mangelhaft oder unvollständig, so wird das als „geringer Mangel“ beanstandet. Ist das Datum abgelaufen, taucht das lediglich als Hinweis im Prüfbericht auf, erklärt Dekra.

Kann ich wegen des Verbandkastens die Plakette nicht bekommen?

„Bei einem geringen Mangel wird die Plakette erteilt“, sagt Frank Schneider, „es liegt in der Halterverantwortung, den Mangel abzustellen.“ Das heißt, man muss nicht noch einmal mit dem erneuerten Verbandkasten zur Prüfstelle. Das ist der Unterschied zum sogenannten „erheblichen Mangel“ – dieser muss erst behoben werden, bevor es die Plakette gibt. Laut Dekra müssen geringe Mängel innerhalb eines Monats behoben werden. Ob das in Sachen Verbandkasten geschehen ist, könnte bei einer Verkehrskontrolle herauskommen. Der ADAC weist darauf hin: Wer keinen Verbandkasten mitführe, riskiere bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.

Auf was kann man beim Kauf des Kastens achten?

Beim Kauf eines Verbandkastens kann man laut Tüv nicht viel falsch machen. Denn der Inhalt muss der Norm DIN 13164 entsprechen. „Die Qualität der enthaltenen Medizinprodukte ist ebenfalls durch entsprechende Normen und Standards abgesichert“, sagt Schneider. Eine Neuerung steht demnächst an: Dann soll laut Bundesverkehrsministerium auch der medizinische Mund-Nasen-Schutz verpflichtender Bestandteil sein. Zeitpunkt ist die nächste Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die vermutlich im Laufe des Jahres 2022 kommt. dpa