Wer nicht blinkt und abbiegt, dürfte bei nachfolgenden Unfällen in der Regel voll haften müssen. Doch kommt Fehlverhalten anderer hinzu, kann sich die Haftung anteilsmäßig reduzieren. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Gera (Az.: 3 O 721/20), auf die der ADAC hinweist. Einfach wieder auf die Straße gefahren In dem Fall ging es um eine Frau, die mit ihrem Auto am Straßenrand zunächst parkte und daraufhin wieder mit etwa Tempo 20 auf den rechten Fahrstreifen auffuhr. Der nachfolgende Autofahrer fuhr mit rund 45 km/h und wollte die Frau wegen der Tempodifferenz überholen.
In dem Moment startete die Frau ein Abbiegemanöver nach links, ohne zu blinken. Es kam zum Unfall. Die Versicherung der Frau wollte nicht ganz zahlen, weil sie eine Mitschuld des Hintermanns anmahnte. Dieser hätte bei unklarer Verkehrslage überholt.
Das sah das Gericht ebenfalls so. Allerdings lastete es die Hauptschuld mit 80 Prozent der Frau an. Erstens blinkte sie nicht, zweitens ordnete sich sie sich vor dem Abbiegen nicht bis zur Mitte der Fahrbahn ein. Und sie achtete drittens nicht nochmals direkt vor dem Abbiegen auf den rückwärtigen Verkehr.
Der Mann haftete dagegen zu 20 Prozent, denn er überholte bei unklarer Verkehrslage. Die Fahrerin war schon ohne Blinker langsam auf die Straße gefahren, so wären weitere Verkehrsverstöße nicht ausgeschlossen gewesen. dpa