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Der Winter setzt dem Auto zu

Wellness in der Werkstatt: Mit Smart Repair Lackschäden schnell beheben.

Gerät man mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall, sollte man einen Anwalt hinzuziehen. Er hilft dabei, Fehlentscheidungen zu vermeiden. FOTO ADOBE STOCK

Winter bedeutet höchste Belastung für den Lack. Kälte, Splitt und Streusalz zehren an seiner Substanz und mit steigender Sonne fällt auch der fehlende Glanz auf. Höchste Zeit für ein wenig Wellness.

Doch vor allem geht es um Werterhalt. Denn Streusalz dringt in jeden Winkel von Karosserie und Anbauteilen, verrichtet im Verborgenen sein zerstörerisches Werk. Und zwar umso heftiger, je wärmer es wird. Deshalb sollte das Auto nicht nur im Winter regelmäßig gewaschen, sondern nun zum Ende der Streuperiode auch einmal grundgereinigt werden.

Dazu bietet sich ein Waschprogramm  mit Unterbodenwäsche an, die auch die sensiblen Fahrwerks- und Bremsenbauteile gründlich abspült. Anschließend gilt es, den Lack im wahrsten Sinne unter die Lupe zu nehmen: Gibt es Krater wegen Steinschlag oder womöglich schon erste Rostansätze? Gefährdet sind neben allen frontal angeordneten Flächen vor allem die Radlaufbögen und die Spritzwasser-Bereiche dahinter.

Hat sich bereits Rost gebildet, sollte der Profi ran. Solche Stellen lassen sich meistens mit Smart Repair schnell und kostengünstig beheben, viele Werkstätten bieten diesen Service selber an oder beauftragen einen Spezialisten.

Ist der Lack wieder gesund, sollten als nächste Schritte Politur und Versiegelung erfolgen. So eine Fahrzeugaufbereitung muss gar nicht teuer sein, die Preise für ein Komplettpaket mit Wäsche, Felgenreinigung, Politur und Lackversiegelung für einen Mittelklasse-Pkw beginnen bei rund 120 Euro.
ProMotor


Über Rechte informieren

Auch bei unverschuldetem Unfall Anwalt kontaktieren.

Auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind Autofahrer gut beraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Das rät die Stiftung Warentest.

Denn die Anwälte kennen die Tricks der Versicherer. Dazu gehöre es etwa, systematisch Leistungen zu kürzen oder beispielsweise den Wert des Unfallwagens extra niedrig anzusetzen, damit eine Reparatur als unwirtschaftlich gilt. Sofern den Geschädigten keine Teilschuld trifft, muss der Unfallgegner die Anwaltskosten komplett zahlen.

Vor allem sollte niemand vor Ort verbindliche Zusagen an den gegnerischen Versicherer abgeben. Der melde sich zuweilen schon am Unfallort, um die komplette Abwicklung zu übernehmen. So soll der Geschädigte nicht erst die Zeit haben, sich über seine Rechte zu informieren, so die Stiftung. Die Versicherung des Unfallgegners sei auch nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern wolle die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen, warnt „Finanztest“.
dpa