Ausbildungspräsentation Anzeige

Was Azubis zum Start wissen müssen

Beim Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung gilt es für Auszubildende so einiges zu beachten.

Zum Start in die Ausbildung gibt es so einige Dinge zu beachten. FOTO DPA/DPA-TMN | CHRISTIN KLOSE

Viele Jugendliche haben Anfang August die Lehre begonnen, bei anderen geht es Anfang September los. Beim Wechsel von der Schulbank in die Arbeitswelt gilt es einiges zu beachten:

> Was ist beim Ausbildungsvertrag wichtig?

Der Vertrag sollte vor dem Unterzeichnen genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte sich der künftige Azubi nicht vor Nachfragen scheuen und sofort nachhaken. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden oder der Auszubildenden. Ist dieser oder diese noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

> Was bedeutet die Probezeit?

In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Sie beträgt bei einer Ausbildung mindestens einen Monat und darf nicht länger als vier Monate sein.

> Welcher Kündigungsschutz gilt?

Nach Ende der Probezeit haben Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Betrieb kann nur dann Auszubildenden außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Auszubildenden können ihrerseits nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

> Was verdienen Azubis?

Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Jahr 2021 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (Bibb) durchschnittlich 987 Euro pro Monat.

Am meisten bekamen im vergangenen Jahr laut Auswertung des Bibb Zimmerer in der Ausbildung: monatlich 1251 Euro. In vielen kaufmännischen Berufen wie Bankkauffrau verdienten junge Menschen mehr als 1100 Euro. Weniger als 800 Euro im Monat dagegen bekamen viele Azubis als Tischlerinnen oder Bäcker. Verkäufer und Lkw-Fahrerinnen verdienten in der Ausbildung zwischen 900 und 1000 Euro im Monat.

> Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?

Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.

> Müssen Azubis Überstunden leisten?

Eigentlich nicht, in Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen mindestens mit Freizeit ausgeglichen werden.

> Müssen sich Azubis besonders versichern?

Auszubildende sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei Auslandsaufenthalten, besonders außerhalb der EU, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Eine private Haftpflichtversicherung ist in der Ausbildung unverzichtbar. Häufig gelten Jugendliche aber  bei der Haftpflicht ihrer Eltern als mitversichert - ein Blick in die Police lohnt sich. Es ist möglich, dass die Versicherung ein Höchstalter für die Mitversicherten festgelegt hat. Wer schon verheiratet oder über 25 Jahre alt ist oder eine zweite Lehre macht, ist nicht mehr über die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Verbraucherschützer empfehlen außerdem, schon als Azubi eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt ein, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Unfalls nicht mehr voll arbeiten kann.

> Wer hilft bei Problemen im Betrieb?

Der Betriebsrat ist auch für Azubis eine Anlaufstelle. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern und Innungen, an die sie sich wenden können. Auch Lehrerinnen und Lehrer in der Berufsschule können ein offenes Ohr haben. Für Gewerkschaftsmitglieder sind auch diese ein möglicher Ansprechpartner. AFP