"Vorausschauend fahren" - das ist einer der Lehrsätze aus der Fahrschule. Doch ist die Verkehrslage unvorhersehbar, sollte man im Zweifel lieber anhalten und abwarten, statt zu überholen. Ansonsten haften Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az.: 14 S 13/22).
In dem Fall hielt ein Auto auf einer Straße hinter einem parkenden Lkw. Ein von hinten kommender Linienbus setzte zum Überholen an und kollidierte mit dem im gleichen Moment nach links ausscherenden Auto. Die Pkw-Fahrerin behauptete, sie habe links geblinkt, der Busfahrer behauptete rechts. Eindeutige Zeugenaussagen dazu gab es nicht.
Beide Parteien werden in die Pflicht genommen
Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts. Das hatte festgelegt: beide Seiten müssen den Schaden jeweils zur Hälfte tragen. Die Autofahrerin habe ihre Pflichten beim Abbiegen verletzt, da sie nicht nach hinten geblickt habe. Aber auch der Busfahrer habe seine Pflichten missachtet. dpa